Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag

BKA Stoppschild‎17.04.2009‎: Fünf große (in fast allen Quellen nicht genauer bezeichnete) Provider unterzeichnen Verträge mit dem BKA, irgendwelche Internetseiten zu sperren. Welche das sind, darf aber niemand wissen, es seien aber ca. 1.000. Über die genauen Inhalte der öffentlich nicht zugänglichen Verträge haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

Endlich! Unser Deutscher Rechtsstaat ist nicht mehr nur auf die etwas angestaubten Mittel "Gesetz", "Verordnung" oder gar - kopfschüttel - "richterliche Anordnung" angewiesen. Er kann sich endlich auch friedlich einigen.

Man stelle sich ein Gesetz vor: Ein Gesetz mit dem Ziel, das BKA irgendwelche Webseiten in geheime Listen schreiben zu lassen, die dann von einigen, aber nicht allen (übrigens wegen juristischer Bedenken) Providern auf unbestimmte Zeit einem Teil der Internetnutzer vorenthalten werden. Das wäre ja Zensur? Noch dazu heimliche, unveröffentlichte Zensur ohne - kopfschüttel - "richterliche Anordnung", d.h. ohne Rechtsweg und solche Kleinlichkeiten. Und nach §5 GG "findet eine Zensur nicht statt"?

Also macht das BKA unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Kinderpornografie mal auf Freiwilligkeit und läßt "fünf große Provider" einfach unterschreiben, uns Providerkunden einzelne Seiten entgegen bestehender Providerverträge zu sperren. Freiwillig muß das wohl sein, da ja nirgendwo geregelt ist, was für Sanktionen z.B. drohen, wenn ein Provider gegen den Vertrag verstößt. Im gesamten BGB ist sicher nicht vorgesehen, dass das BKA Unternehmen per Vertrag verpflichten kann, seine vertraglichen Pflichten gegenüber Dritten nicht wahrzunehmen.

Oh! Ein Vertrag.

Aber die Provider werden sich sicher an ihren Vertrag halten, denn:
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag (17. Erwerbsregel).

Die fünf großen Vertragspartner sind übrigens Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Alice/Hansanet, Kabel Deutschland und Telefonica/O2.

Mindestens ein und ein großer Provider hat bisher noch nicht unterschrieben, da dies in deren Rechtsauffassung gegen die gültige Rechtslage verstieße. Es ist nicht bekannt, ob weitere Provider, deren es sicher einige Hundert gibt, überhaupt gefragt wurden.

Interessant ist im Übrigen die Rechts-Auffassung der Telekom, die bis März noch die Ansicht von 1&1 teilte: "Von Seiten der Deutschen Telekom hieß es hingegen, inzwischen sei ausreichende Rechtssicherheit gegeben, auch durch die Zusicherung der Bundesregierung, nächste Woche ein Gesetz einzubringen."

Ausreichende Rechtssicherheit? Nächste Woche? Schon nächste Woche? Na dann kanns ja gleich losgehen!

Hier also ein paar Vorschläge, wie man das neue Werkzeug nutzen kann:

  1. Anstelle sich ewig ändernder Gesetzgebung auf Länderebene zum Thema Rauch-Verbot, Rauch-Ein-Bisschen-Verbot und Jo-denn-rauchts-halt-Verbot werden die Wirte vertraglich verpflichtet, mit dem Rauchen aufzuhören. Guter Termin für den Vertragsabschluß wäre der 31.12.2009.
  2. Die fünf größten Schrotthändler Deutschlands sichern vertraglich zu, die Hälfte der Erlöse aus dem Afrikaexport abgewrackter Altwagen der Stiftung Deutsche Welthungerhilfe oder einer anderen Stiftung ihres Vertrauens zukommen zu lassen.
  3. Die Stiftung Sicherheit im Skisport SIS verpflichtet sich per Vertrag mit einem österreichischem Gericht, alle Kuratoren zu entlassen, die schon mal jemanden fahrlässig totgefahren haben.19.04.2009 Screenshot SIS Kuratorium

Nur eine klitzekleine Frage noch zur praktischen Ausgestaltung des neuen Rechststaatsmittels "Vertrag": Geht das auch per Handschlag? Kann (oder muss?) jetzt jeder einem Polizisten seines Vertrauens versprechen, immer artig zu sein?

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