Ein Beutel Flüssigsprengstoff

Die Informationslage zum Thema "Flüssigsprengstoff" ist dünn wie ein mittelalterlicher Spinnenfaden.

Im wesentlichen sind sich (die inden Medien zitierten) Experten einig, dass das Zusammenmischen von Flüssigkeiten zu Sprengstoff eigentlich nicht geht.

Und weil in Berlin heute Spiegel-Tag ist, gleich noch ein schönes Zitat: Auf die Überschrift "Flüssigkeiten ängstigen Experten" folgt der Satz: "Ob es aber möglich wäre, die Sprengstoff-Synthese auf der Toilette eines Flugzeugs durchzuführen, halten Experten zumindest für fraglich."

Na bitte, jetzt ängstigen wir uns aber alle genauso wie die Experten. Danke, liebe EU Kommision, für die Verordnung (EG) Nr. 820/2008 "Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit".

Jetzt fühlen wir uns wieder viel sicherer.

Bleibt nur noch die Frage der Katheterbeutel: Ausleeren oder Abgeben (grafische Verdeutlichung hier)?

Foto KatheterbeutelÜbliche Blasenkatheterbeutel haben übrigens ein Fassungsvermögen um die 1000ml. Es gibt auch welche von ca. 700 ml, aber diese werden von den Betroffenen oft schon für zu klein befunden.

Foto: Wikimedia Commons (SVI-Helmut)

Die erwähnte Verordnung läßt natürlich auch Ausnahmen zu: Diese "...können gewährt werden, wenn die Flüssigkeit während der Reise verwendet wird und entweder für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke gebraucht wird".

Nun ja, weder die eine noch die andere "Verwendung während der Reise" scheint bei Katheterbeuteln der Fall zu sein.

Eine weitere Ausnahmemöglichkeit besteht darin, dass die nationalen Behörden beliebige Fluggäste (VIPs? Abgeordnete? Minister?) von den Auflagen ausnehmen dürfen.

Nun ja, dies darf man für die verantwortlichen Mitarbeiter des Innenministeriums wohl annehmen.

Fazit: Laut EU-Vorschrift ist das Mitführen von Katheterbeuteln mit einem Fassungsvolumen von mehr als 100ml im Namen der europäischen Flugsicherheit verboten.

Danke, EU.

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